Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wir freuen uns sehr, auf Grund der sinkenden Inzidenzzahlen im Rahmen der Corona-Pandemie – wenn auch etwas verspätet und unter Beachtung von Hygieneregeln- eine Jahreshauptversammlung durchführen zu können. Diese findet am Samstag, dem 07. August 2021 um 17.00 Uhr im Schützenhaus an der Koldinger Strasse 2 statt.

Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
1a: Totenehrung
TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3: Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
TOP 4: Bericht des 1. Vorsitzenden
4a: Ehrungen
TOP 5: Bericht der Jugendleitung
TOP 6: Bericht der Sportleitung
TOP 7: Kassenbericht
TOP 8: Bericht der Kassenprüfer
TOP 9: Aussprache zu den Berichten
TOP 10: Grußworte der Gäste
TOP 11: Entlastung des Vorstandes
TOP 12: Neuwahlen folgender Vorstandsmitglieder:
1. Vorsitzende/r,
2.Kassier/-in,
1.Schriftführer/-in,
Sportleiter/-in,
2. Schießwart/-in,
4. Schießwart/-in,
Jugendleiter/-in,
Mitgliederwart/-in
TOP 13: Anträge (sind bis 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich
beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen)
TOP 14: Verschiedenes

Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist nur möglich, wenn einer
der drei „G“ vorliegt: GEIMPFT — GENESEN—GETESTET

Es wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:

1. Im Falle einer vollständigen Impfung (2 Wochen nach der 2. Impfung) ist als Nachweis entweder der Impfpass oder ein digitaler Impfnachweis vor Betreten des Schützenhauses vorzuzeigen.

2. Im Falle einer Genesung ist als Nachweis das Schreiben des Fachbereich Gesundheit der Region Hannover über den geltenden Genesungsnachweis vor Betreten des Schützenhauses vorzuzeigen. Der Nachweis muss mindestens 28 Tage sowie maximal  sechs Monate zurückliegen. Ist dies nicht (mehr) der Fall, ist ein aktueller negativer Test erforderlich.

3. In allen anderen Fällen ist ein aktueller negativer Corona-Test eines Testcentrums (oder auch durch Apotheken o.ä.) vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Im Schützenhaus selbst wird keine Testung durchgeführt und ein Selbsttest vor Ort wird nicht akzeptiert.

4. Die Versammlung selbst wird in den Innenräumen stattfinden und auf das Notwendigste begrenzt. Es wird eine Kinobestuhlung vorbereitet (feste Sitzplätze). Aufgrund der  Nachweise über Impfung/Genesung/negativer Test ist keine Mund-Nasenbedeckung in den Innenräumen erforderlich. Während der Versammlung werden Getränke aber nur in  Flaschen gereicht.

5. Im Anschluss an die Versammlung wird die gesamte Veranstaltung (bei jedem Wetter) in den Garten verlegt. Dort ist dann freie Platzwahl und es soll gegrillt werden. Das Grillgut ist kostenlos, die Getränke müssen wie immer bezahlt werden.

6. Eine Anmeldung zur Versammlung ist nicht erforderlich. Eine Kontaktnachverfolgung wäre durch die Anwesenheitsliste, in die sich jeder Versammlungsteilnehmer bei Betreten  des Schützenhauses einträgt, gewährleistet.

Die derzeitige Corona-Verordnung gilt aktuell bis zum 16.07.2021. Sollten sich bis zum 07.08.2021 Änderungen ergeben, werden wir diese unter www.sg-rethen.de bekannt geben. Für Rückfragen steht der gesamte Vorstand auch telefonisch zur Verfügung.
Wir hoffen trotz der bestehenden Hygieneregelungen auf eine rege Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen,
Schützengesellschaft Rethen/Leine e.V. 1903
1.Vorsitzender
Werner Borsum