Wiedereröffnung des Schützenhauses

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen beginnt am 03.01.2022 wieder der Schießbetrieb im Schützenhaus Rethen, Koldinger Straße 2.

Immer montags und freitags kann ab 19:30 Uhr geschossen werden.

Der Schankraum – und damit das gesamte Schützenhaus – darf nur von Personen betreten werden, die die 2G-Bedingungen (genesen oder geimpft) erfüllen.  Die Personenzahl ist zur Zeit auf 70% der Kapazität begrenzt; dies entspricht ca 35 Personen. Die Schießhalle darf betreten, wer entweder die 2G-Bedingungen erfüllt und zusätzlich den Erhalt einer Booster-Impfung nachweisen kann; alternativ ist dies auch bei Erfüllen der 2GPlus-Bedingungen (genesen oder geimpft plus tagesaktueller Test) zulässig. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Schützen in der Schießhalle ist zur Zeit auf 3 begrenzt.

Im gesamten Gebäude herscht FFP2-Maskenpflicht, am Tisch sitzend darf diese abgelegt werden.

Außerdem findet am 22.01.2022 19:00 Uhr die Jahreshauptversammlung statt. Auch zu diesem Anlass sind FFP2-Masken und 2G verpflichtend.